Zahnzusatzversicherung

Vielen Patienten reicht die funktionelle Versorgung der Zähne, die die Gesetzliche Krankenkasse bezahlt, nicht aus. Die anfallende Eigenbeteiligung beim Zahnersatz kann man durch regelmäßige Vorsorge reduzieren. Üblicherweise beträgt der pauschale Zuschuss der Krankenkasse 50%. Der Anteil steigt bis zu 65%, wenn ein Bonusheft regelmäßig geführt wird. Damit die Vorsorge nicht vergessen wird, bieten wir ein Recall (Erinnerungs-/ Terminservice) an. Um die Höhe der Eigenbeteiligung zu senken kann es sinnvoll zu sein, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Gesetzliche Krankenkassen und Private Krankenkassen machen diesbezüglich Angebote. Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist darauf zu achten, welche Zahnbehandlungskosten von der Versicherung übernommen werden. Die Gesetzliche Krankenkasse bezahlt auch beispielsweise keine „weißen“ Füllungen oder komplizierte Wurzelbehandlungen bei Backenzähnen.

Tipp:
Beim Versicherungsabschluss sollte nachgefragt werden, welche Kosten versichert sind: Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Zahnimplantate und die Kosten für Kieferorthopädie. Wichtig ist vor allem, ob ein Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn vor Vertragsabschluss bereits eine Zahnbehandlung notwendig bzw. noch nicht abgeschlossen war. Bezahlt die Versicherung auch die Reparatur einer bestehende Zahnkrone oder Zahnfüllung? Vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist es sinnvoll mit uns über den Vertrag zu sprechen. Eine Versicherung ist nicht immer sinnvoll. Überdies gibt es zwischen Leistungsversprechen und späterer Leistungsabwicklung bisweilen Differenzen. Fest steht aber, dass mit einer Zusatzversicherung aufwendigere, komfortablere und ästhetischere Versorgungen besser zu verwirklichen sind. Auf jeden Fall zeigen wir Behandlungsalternativen auf, so dass Entscheidungen sicherer getroffen werden können.