Unsere Leistungen rund um Ihre Gesundheit

Behandlungen

Ihnen steht in unserer Praxis umfangreiches Wissen der Zahnmedizin und der Medizin zur Verfügung, seien es kieferorthopädische, konservierende, prothetische, zahnärztlich chirurgische, parodontologische oder implantologische Fragestellungen. Wir sind auf eine individuelle präventiv orientierte Zahnheilkunde ausgerichtet und arbeiten intensiv im ärztlichen/ zahnärztlichen Netzwerk mit Fachkollegen zusammen.

Im Rahmen der Individualprophylaxe der Gesetzlichen Krankenversicherung legen wir Wert auf eine kontinuierliche Betreuung der Kleinkinder, Kinder und Jugendlichen. Gesunde Zähne erhalten ist eine Teamaufgabe für die Praxis und den Patienten.

Praxishygiene

Bei uns gilt deas Gebot der „Nichtansteckung“. Wir setzten den aktuelle Stand der Wissenschaft um. Dazu finden in unserer Praxis das Medizinproduktegesetz, das Infektionsschutzgesetz ebenso Umsetzung wie der Hygieneplan des DAHZ – BZÄK, die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sowie der Leitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin. Ein Qualitätsmanagement sorgt dafür, dass die Übertragung von pathogenen Keimen und deren Erkrankungen ausgeschlossen ist.

Recall – Erinnerungsservice

Aus medizinischer Sicht sind habjährliche Untersuchungen sinnvoll, da regelmäßige Zahnarztgänge Ihnen ein gesundes Kauorgan und auch schöne Zähne erhalten. Zeitige Frühbehandlungen vermeiden nicht nur Schmerzen und ernsthafte Erkrankungen, sondern helfen auch Kosten einzusparen.

Wir bieten Ihnen für Ihre künftigen Zahnarzttermine einen Erinnerungsservice (Recall) an. Die jährliche bzw. halbjährliche zahnärztliche Untersuchung und die Individualprophylaxe bei Ihren Kindern werden im Bonusheft der gesetzlich versicherten Patienten festgehalten.

Bonusheft

Da bei notwendigem Zahnersatz die Höhe des Kassenzuschusses von der Regelmäßigkeit der Zahnarztbesuche abhängig ist, erhöht sich der Zuschuss bei Nachweis von 5 Jahren bzw. bei zehn Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen wird im Alter von 12 bis 17 Jahren die begleitende Individualprophylaxe im Bonusheft vermerkt. Dadurch soll der Kariesvorsorge ein besonderes Gewicht verliehen werden. Diesen besonderen Anspruch auf halbjährliche, individuelle von der Krankenkasse bezahlte Prophylaxe haben Ihre Kinder und Jugendliche.

Behandlungsspektrum

Ihnen steht in unserer Praxis umfangreiches Wissen der Zahnmedizin und der Medizin zur Verfügung, seien es kieferorthopädische, konservierende, prothetische, zahnärztlich chirurgische, parodontologische oder implantologische Fragestellungen. Wir sind auf eine individuelle präventiv orientierte Zahnheilkunde ausgerichtet und arbeiten intensiv im ärztlichen/ zahnärztlichen Netzwerk mit Fachkollegen zusammen.

Im Rahmen der Individualprophylaxe der Gesetzlichen Krankenversicherung legen wir Wert auf eine kontinuierliche Betreuung der Kleinkinder, Kinder und Jugendlichen. Gesunde Zähne erhalten ist eine Teamaufgabe für die Praxis und den Patienten.

Praxishygiene

Bei uns gilt deas Gebot der „Nichtansteckung“. Wir setzten den aktuelle Stand der Wissenschaft um. Dazu finden in unserer Praxis das Medizinproduktegesetz, das Infektionsschutzgesetz ebenso Umsetzung wie der Hygieneplan des DAHZ – BZÄK, die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sowie der Leitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin. Ein Qualitätsmanagement sorgt dafür, dass die Übertragung von pathogenen Keimen und deren Erkrankungen ausgeschlossen ist.

Recall – Erinnerungsservice

Aus medizinischer Sicht sind habjährliche Untersuchungen sinnvoll, da regelmäßige Zahnarztgänge Ihnen ein gesundes Kauorgan und auch schöne Zähne erhalten. Zeitige Frühbehandlungen vermeiden nicht nur Schmerzen und ernsthafte Erkrankungen, sondern helfen auch Kosten einzusparen.

Wir bieten Ihnen für Ihre künftigen Zahnarzttermine einen Erinnerungsservice (Recall) an. Die jährliche bzw. halbjährliche zahnärztliche Untersuchung und die Individualprophylaxe bei Ihren Kindern werden im Bonusheft der gesetzlich versicherten Patienten festgehalten.

Bonusheft

Da bei notwendigem Zahnersatz die Höhe des Kassenzuschusses von der Regelmäßigkeit der Zahnarztbesuche abhängig ist, erhöht sich der Zuschuss bei Nachweis von 5 Jahren bzw. bei zehn Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen wird im Alter von 12 bis 17 Jahren die begleitende Individualprophylaxe im Bonusheft vermerkt. Dadurch soll der Kariesvorsorge ein besonderes Gewicht verliehen werden. Diesen besonderen Anspruch auf halbjährliche, individuelle von der Krankenkasse bezahlte Prophylaxe haben Ihre Kinder und Jugendliche.

Bereit, Ihre Zähne zu zeigen?