Bezahlt die Krankenkasse die Wurzelbehandlung?
Jeder Versicherte einer Gesetzlichen Krankenkasse hat Anspruch auf eine Wurzelbehandlung. Die GKV übernimmt natürlich auch die notwendigen diagnostischen Maßnahmen wie die Untersuchung, die Vitalitätsproben und auch die Röntgenaufnahmen. (Wurzelfüllung einschließlich prov. Füllung)
Die Kassenrichtlinien zur Wurzelkanalbehandlung haben sich erheblich verändert. Eine Wurzelkanalbehandlung kann demnach nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Die Aufbereitung und Füllung der Wurzelkanäle soll bis zur Wurzelspitze erfolgen. Die Wurzelkanalbehandlung an Molaren (Backenzähnen) ist nur dann im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung möglich, wenn dadurch:
- Der Erhalt einer ununterbrochenen Zahnreihe ermöglicht wird
- Eine einseitige Freiendsituation vermieden wird
- Der Erhalt eines bereits bestehenden, funktionstüchtigen Zahnersatzes ermöglicht wird. Wird keines dieser Kriterien erfüllt, so besteht die Kassenleistung in der Extraktion (Entfernung) des Zahnes mit den daraus resultierenden Folgekosten, Zahnersatz, Implantat usw.
Bei einer ganzen Reihe von Wurzelbehandlungen zahlen die Krankenkassen nicht mehr. Das sind:
- Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten und
- Behandlungen bei ungünstiger Prognose des Zahnes
- Zahn ist locker
- Erkrankung an der Wurzelspitze
- Krumme und/ oder verkalkte Wurzelkanäle
- Erkennbar nicht abfüllbar bis zur Wurzelspitze
- Wiederholung, Revision einer Wurzelfüllung
Wünscht der gesetzlich versicherte Patient einen Erhaltungsversuch des Zahnes durch eine Wurzelkanalbehandlung, so muss er die Kosten dafür ganz oder teilweise selbst tragen. Mit modernen Behandlungsmethoden kann man einen Zahn noch „retten“. Wir klären im Einzelfall medizinisch auf, informieren über Prognosen und Behandlungs- möglichkeiten einschließlich deren finanzieller Auswirkungen.