Vielfalt in der Versorgung mit Zahnersatz

„Gravierende Diskrepanz bei der Versorgung mit Zahnersatz“, „Zahnersatz in Deutschland zu teuer“, „Zahnärzte zocken ab“, so lauteten einstweilen Medieninformationen.

Boulevardzeitungen machen aus dieser Meldung oft pauschale Betrugsvorwürfe gegen Zahnärzte bei der Behandlung mit Zahnersatz. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass eine Planung für individuellen Zahnersatz keine Normierung sein kann. Sie ist vor allem vom Zahnbefund des Patienten abhängig. Dazu kommen persönliche Wünsche des Patienten zur Handhabung und zum Aussehen der Krone, Brücke oder Prothese. Die Alternative dazu könnte nur eine Einheitsversorgung sein, die auf die Belange des Patienten keine Rücksicht nähme.

An den Hochschulen werden unterschiedliche, wissenschaftlich abgesicherte Lösungsansätze für ein und denselben Fall erarbeitet und gelehrt. Daraus folgt, dass durch verschiedene Behandlungskonzepte (Metall/Keramik/Implantate/Modellguss) natürlich unterschiedliche Behandlungskosten entstehen. Die Entscheidung über das, was gemacht wird, trifft nach Befunderhebung und Beratung zuletzt der Patient. Verbraucherstudien zum Zahnarztbesuch belegen, dass Patienten ihrem Zahnarzt vertrauen. Eine Allensbacher Studie belegt, dass 82 % der Patienten der Beratung ihres Zahnarztes Glauben schenken. Gerade bei der Zahnbehandlung sind Ängste vor Schmerzen und Falschbehandlung in der Bevölkerung verbreitet.

In unserer Praxis können Sie darauf vertrauen, dass vor jeder umfangreichen prothetischen Behandlung ein aussagefähiger Mundbefund erhoben wird. Er schließt Untersuchungen zur Sensibilität der Restzähne, Röntgenuntersuchungen, manchmal Modellauswertungen, Bewertung des Zahnhalteapparates und des Zahnfleisches ebenso ein, wie die Möglichkeiten der persönlichen Mundhygiene und der Anwendung von Mundhygienehilfsmittel. Außerdem erfolgt eine Abstimmung mit dem Zahntechniker.

Nachdem Ihre Wünsche zum Zahnersatz geäußert sind, erfolgt mit den Planungsunterlagen am Schreibtisch ein Behandlungsvorschlag. Der erarbeitete Behandlungsplan ist für den gesetzlich versicherten Patienten kostenfrei. Anschließend erhalten Sie dann diesen Heil- und Kostenplan. Dieser wird der Krankenkasse zur Zuschussfestsetzung vorgelegt. Im Anschluss daran kann die Praxis einen Überblick über den Eigenanteil geben. Sollten Sie eine zweite Meinung einholen wollen, dann stellen wir unsere Befunde und Planungsunterlagen zur Verfügung.